{"database": "judic", "table": "decisions", "rows": [["bge_10_I_244", "bge", "CH", null, "10_I_244", null, "1884-01-01", null, "de", "BGE 10 I 244", "\u00d6ffentliches Recht", null, null, null, null, "41. Urtheil vom 29. Juni 1884\nin Sachen A. Steiner's S\u00f6hne gegen Huwyler.\nNach Einsichtnahme der Klagschrift d. d. 12. Mai 1884 und\ner derselben beigef\u00fcgten Belege, woraus sich ergiebt: Die\nKl\u00e4ger fordern vom Beklagten eine Entsch\u00e4digung von 5000 Fr.\nsammt Zins und Kosten wegen einer Kreditsch\u00e4digung, welche\nBeklagter durch einen Brief vom 22. M\u00e4rz 1883 begangen\nhabe. Die Parteien sind im friedensrichterlichen Termin vom\n4. Februar 1884 \u00fcbereingekommen, da\u00df die \u201ekantonalen In\u00ac\nstanzen umgangen und die Sache behufs bundesgerichtlicher Be\u00ac\nurtheilung sofort beim Bundesgerichte anh\u00e4ngig gemacht werde;\"\nhat das Bundesgericht,\nin Erw\u00e4gung:\nDa\u00df die Streitsache unzweifelhaft nach dem eidgen\u00f6ssischen\nObligationenrechte zu beurtheilen ist und gem\u00e4\u00df Art. 29 und\n30 des Bundesgesetzes betreffend Organisation der Bundesrechts\u00ac\npflege in die Kompetenz des Bundesgerichtes als Oberinstanz\nf\u00e4llt;\nDa\u00df dieselbe demgem\u00e4\u00df nicht direkt beim Bundesgerichte an\u00ac\nh\u00e4ngig gemacht, sondern nur nach vorg\u00e4ngiger Entscheidung\ndurch die kantonalen Gerichte rekursweise an dasselbe gezogen\nwerden kann, wobei den Parteien blos frei steht, die zweite\nkantonale Instanz zu umgehen (Art. 29 leg. cit.);\nDa\u00df n\u00e4mlich Art. 31 Absatz 2 leg. cit. (111 der Bundes\u00ac\nverfassung), wonach das Bundesgericht die Beurtheilung auch\nanderer als der in den Art. 27\u201429 leg. cit. genannten Rechts\u00ac\nstreitigkeiten zu \u00fcbernehmen verpflichtet ist, wenn es von beiden\nParteien angerufen wird und der Streitgegenstand einen Haupt\u00ac\nwerth von wenigstens 3000 Fr. hat, sich auf diejenigen F\u00e4lle\nnicht bezieht, wo das Bundesgericht von Gesetzeswegen als\nOberinstanz zur Entscheidung berufen ist;\nDa\u00df Art. 31 Absatz 2 cit, vielmehr, wie schon sein Wortlaut\n(v. \u201eauch andere F\u00e4lle\u201c) ergiebt, nur solche Sachen im Auge\nhat, welche nicht von Gesetzeswegen in die Kompetenz des Bun\u00ac\ndesgerichtes fallen;\nDa\u00df diese Auslegung, welche vom Bundesgerichte schon in\nseinem Beschlusse in Sachen Blanc gegen Suisse Occidentale\nvom 9. September 1882 (Amtliche Sammlung VII, S. 511\nu. ff.) aufgestellt und begr\u00fcndet wurde, dem Sinn und Geist\ndes Gesetzes und der Natur der Sache entspricht, da die gesetz\u00ac\nlichen Regeln \u00fcber den Instanzenzug, weil im \u00f6ffentlichen In\u00ac\nteresse eingef\u00fchrt, soweit nicht das Gesetz selbst eine Ausnahme\ngestattet, zweifellos nicht blos dispositiven, sondern zwingenden\nRechtens (juris publici) sind und daher ihre Anwendung auf\nden Einzelfall durch Vereinbarung der Parteien nicht ausge\u00ac\nschlossen werden kann;\nDa\u00df somit die Prorogation an das Bundesgericht als einzige\nInstanz in allen F\u00e4llen, welche unter Art. 29 des Bundesge\u00ac\nsetzes \u00fcber Organisation der Bundesrechtspflege fallen, insbe\u00ac\nsondere also in allen nach dem eidgen\u00f6ssischen Obligationenrechte\nzu beurtheilenden Forderungsstreitigkeiten, schlechthin ausgeschlos\u00ac\nsen ist;\nbeschlossen:\nAuf die Klage wird nicht eingetreten.\n\u2014 1884", null, null, null, null, null, null, "https://www.fallrecht.ch/c1010244.pdf", null, null, "[]", "2026-03-03T14:06:20.338348+00:00", null, null, null, null, "6c3eab3f407af6fe7b38f2c58368da034d8d8379354bf88268d964d6f47e38ee", 1, 2862, null, null, null, 0, null, null, null, "2026-05-06T07:35:28", "2026-05-07T08:06:29", 0, 0, null, null]], "columns": ["decision_id", "court", "canton", "chamber", "docket_number", "docket_number_2", "decision_date", "publication_date", "language", "title", "legal_area", "regeste", "abstract_de", "abstract_fr", "abstract_it", "full_text", "outcome", "decision_type", "judges", "clerks", "collection", "appeal_info", "source_url", "pdf_url", "bge_reference", "cited_decisions", "scraped_at", "external_id", "source", "source_id", "source_spider", "content_hash", "has_full_text", "text_length", "Sachgebiet", "Themen", "Liste_Neuheiten", "BGE_PublikationVorgesehen", "erledigung", "AnzahlRichter", "local_json_path", "imported_at", "last_seen_at", "from_delta", "from_judic_scraper", "judic_structured", "judic_scraped_at"], "primary_keys": ["decision_id"], "primary_key_values": ["bge_10_I_244"], "units": {}, "query_ms": 0.8355248719453812}