{"database": "judic", "table": "translations", "rows": [["16ebdb20839fde1305ea9ad0e9f9da8b", "fr", "de", "Dennoch waren \u2013 entgegen dem, was die Schlussfolgerung des kantonalen Gerichts impliziert \u2013 die \u00c4usserungen der Beschwerdef\u00fchrerin im Moment der Handlungen selbst, wie sie aus der Transkription der zu den Akten gereichten Filme hervorgehen, hinsichtlich der Wahrnehmung der Betroffenen keineswegs zweideutig; diese hatte ihren Widerstand gegen die Vornahme sexueller Handlungen damals durch ihre Worte klar und deutlich zum Ausdruck gebracht (\u201eWeisst du, wie man das nennt? Das ist Vergewaltigung.\"; \u201eDu bist nicht normal, du bist v\u00f6llig krank. Merkst du, dass das Vergewaltigung ist?\"; \u201eDu wirst stolz darauf sein, mich dazu gezwungen zu haben. Ich hoffe, du wirst zufrieden sein.\"; \u201eWeil du glaubst, dass ich dabei Lust empfinden werde, du zwingst mich gerade, dich zu befriedigen.\").\n\nUngeachtet des ruhigen und gem\u00e4ssigten Tons, in dem sie ge\u00e4ussert worden waren, h\u00e4tten diese Worte, die wiederholt und nachdr\u00fccklich formuliert wurden, den Beschwerdegegner offensichtlich dazu veranlassen m\u00fcssen zu reagieren; es w\u00e4re an ihm gewesen, in einem solchen Kontext den Geschlechtsverkehr zu unterbrechen, um zumindest die Zustimmung seiner Partnerin sicherzustellen, und jedenfalls nicht so zu handeln, wie er es getan hat, n\u00e4mlich ihr lediglich zu widersprechen (\u201eNein, ich vergewaltige dich nicht\"), w\u00e4hrend er seine Handlungen fortsetzte.", "2026-11-03T08:13:20.895508"]], "columns": ["text_hash", "source_lang", "target_lang", "translated_text", "created_at"], "primary_keys": ["text_hash", "source_lang", "target_lang"], "primary_key_values": ["16ebdb20839fde1305ea9ad0e9f9da8b", "fr", "de"], "units": {}, "query_ms": 0.29270630329847336}