{"database": "judic", "table": "translations", "rows": [["5c71bc52db667425a71d9805d068783f", "it", "de", "Aufgrund der vorstehenden Erw\u00e4gungen gibt es keine Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass die Dauer des Verfahrens yyy auf ein strukturelles Problem organisatorischer oder administrativer Natur zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, sondern vielmehr auf die Priorit\u00e4tenordnung bei der Erledigung der Beschwerden. Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem mitgeteilt, dass der Entscheid im Verfahren yyy zwischenzeitlich am 4. M\u00e4rz 2026 ergangen ist.\n\nAus diesen Gr\u00fcnden verf\u00fcgt das Bundesgericht:\n\n1.\n\nDer Aufsichtsanzeige wird keine Folge gegeben.\n\n2.\n\nEs werden keine Kosten erhoben.\n\n3.\n\nDiese Verf\u00fcgung wird dem Bundesverwaltungsgericht schriftlich mitgeteilt, mit Kopie an den Anzeigeerstatter.\n\nIm Namen der Verwaltungskommission des Schweizerischen Bundesgerichts\n\nDer Pr\u00e4sident: Der Generalsekret\u00e4r:\n\nChaix L\u00fcscher", "2026-08-31T11:05:46.751876"]], "columns": ["text_hash", "source_lang", "target_lang", "translated_text", "created_at"], "primary_keys": ["text_hash", "source_lang", "target_lang"], "primary_key_values": ["5c71bc52db667425a71d9805d068783f", "it", "de"], "units": {}, "query_ms": 0.26319175958633423}