{"database": "judic", "table": "translations", "rows": [["64bdb5226dac450b75bc1a5f2dde57a8", "fr", "de", "Am 9. oder 10. Juni 2015 bestieg der Beschwerdef\u00fchrer seine Ehefrau, um mit ihr den Geschlechtsverkehr zu vollziehen, doch diese wies ihn mehrmals zur\u00fcck; der Beschwerdef\u00fchrer zog ihr daraufhin die Unterw\u00e4sche aus und drang in sie ein. Am 21. Juni 2015 bestieg der Beschwerdef\u00fchrer seine Ehefrau und packte sie an den Haaren, wodurch er sie zum Geschlechtsverkehr zwang. Schliesslich stiess er am 11. Juli 2015 seine Ehefrau auf das Bett, um mit ihr den Geschlechtsverkehr zu vollziehen, doch diese wies ihn zur\u00fcck; der Beschwerdef\u00fchrer liess von ihr ab und verliess daraufhin das Schlafzimmer. In allen drei F\u00e4llen verweigerte die Ehefrau den Geschlechtsverkehr, und der Beschwerdef\u00fchrer setzte sich \u00fcber diese Verweigerung hinweg, indem er seine k\u00f6rperliche \u00dcberlegenheit einsetzte (indem er sie bestieg, ihr die Unterw\u00e4sche auszog und sie an den Haaren zog); im dritten Fall f\u00fchrte der Beschwerdef\u00fchrer sein strafbares Verhalten nicht bis zum Ende durch, sodass lediglich versuchte Vergewaltigung angenommen wurde. Es ist nicht erforderlich, dass das Opfer keinen Widerstand leisten konnte. Soweit der Beschwerdef\u00fchrer geltend macht, seine Ehefrau sei frei gewesen, den Ort zu verlassen, weicht er vom kantonalen Sachverhalt ab, der ohne Willk\u00fcr festgestellt wurde; seine R\u00fcge ist daher unzul\u00e4ssig.\n\nIn subjektiver Hinsicht wird Vorsatz bejaht, wenn das Opfer eindeutige und erkennbare Zeichen seines Widerstands gegeben hat, die f\u00fcr den T\u00e4ter erkennbar waren \u2013 wie Weinen, die Bitte, in Ruhe gelassen zu werden, Gegenwehr, die Ablehnung von Beschwichtigungsversuchen oder Fluchtversuche (Urteile 6B_774/2014 vom 22. Mai 2015 E. 3.3; 6B_575/2010 vom 16. Dezember 2010 E. 1.3.2). Im vorliegenden Fall ergibt sich aus dem kantonalen Sachverhalt, dass die Ehefrau den Beschwerdef\u00fchrer zur\u00fcckwies und/oder weinte. Unter diesen Umst\u00e4nden konnte der Beschwerdef\u00fchrer ihre Verweigerung nicht verkennen. Demnach hat er sich bewusst und willentlich \u00fcber die Verweigerung seiner Ehefrau hinweggesetzt. Das Vorsatzelement ist daher erf\u00fcllt.", "2026-11-03T08:44:13.191415"]], "columns": ["text_hash", "source_lang", "target_lang", "translated_text", "created_at"], "primary_keys": ["text_hash", "source_lang", "target_lang"], "primary_key_values": ["64bdb5226dac450b75bc1a5f2dde57a8", "fr", "de"], "units": {}, "query_ms": 0.6703231483697891}