{"database": "judic", "table": "translations", "rows": [["722ad8ed16e45b868df63cb7a9040fb4", "it", "de", "Da die schweizerische Gerichtsbarkeit, die in den kantonalen Entscheiden erster und zweiter Instanz bejaht, von B. jedoch bestritten wurde, eine wesentliche Voraussetzung darstellt, deren Vorliegen von Amtes wegen zu pr\u00fcfen ist, muss dieser Aspekt im Rahmen des vorliegenden Urteils vorab untersucht werden.\n\na) Die CCRP hat erwogen, dass der Anwendung von Art. 6 StGB nichts entgegenstehe, dass diese Frage jedoch offenbleiben k\u00f6nne, da Art. 6bis StGB und das CETerr ohnehin anwendbar seien, auch wenn deren Bestimmungen erst nach der Begehung der in Frage stehenden Straftaten in Kraft getreten waren.", "2026-08-26T07:11:19.677984"]], "columns": ["text_hash", "source_lang", "target_lang", "translated_text", "created_at"], "primary_keys": ["text_hash", "source_lang", "target_lang"], "primary_key_values": ["722ad8ed16e45b868df63cb7a9040fb4", "it", "de"], "units": {}, "query_ms": 0.34688878804445267}