{"database": "judic", "table": "translations", "rows": [["7c90450f3ca63f9200865f2ac368b674", "fr", "de", "Die Aufsichtskammer hat die bei ihr eingereichte Beschwerde aus folgenden Gr\u00fcnden als unzul\u00e4ssig erkl\u00e4rt. Sie hielt fest, dass zum Zeitpunkt, als die Beschwerdef\u00fchrerin gegen die Verf\u00fcgung des Kindes- und Erwachsenenschutzgerichts vom 17. Oktober 2025 Beschwerde erhoben hatte, das Verfahren betreffend Eheschutzmassnahmen vor dem Erstinstanzlichen Gericht noch h\u00e4ngig gewesen war. Letzteres hatte jedoch am 2. April 2026 sein Urteil gef\u00e4llt, welches die angefochtene Verf\u00fcgung folglich ersetzt hatte, sodass diese keine Wirkung mehr entfaltete. Daraus ergab sich, dass das Interesse an der Beschwerde gegen die Verf\u00fcgung vom 17. Oktober 2025 fehlte, was zur Unzul\u00e4ssigkeit der Beschwerde f\u00fchrte.", "2026-07-08T12:09:05.847567"]], "columns": ["text_hash", "source_lang", "target_lang", "translated_text", "created_at"], "primary_keys": ["text_hash", "source_lang", "target_lang"], "primary_key_values": ["7c90450f3ca63f9200865f2ac368b674", "fr", "de"], "units": {}, "query_ms": 0.3270423039793968}