{"database": "judic", "table": "translations", "rows": [["b8fd310f4cc9c44b86d0b2175de5b918", "fr", "de", "Im Laufe der Untersuchung ordnete die Staatsanwaltschaft am 31. August 2016, nach einem entsprechenden Antrag von A., die Herausgabe eines von der Gesellschaft F. AG erstellten Berichts \u00fcber den Markt f\u00fcr Glacen x durch B. SA an (nachfolgend: der F.-Bericht).\n\nAm 21. Oktober 2016 kam B. SA dieser Anordnung nach, wies jedoch darauf hin, dass das Dokument \u00e4usserst wichtige Gesch\u00e4ftsgeheimnisse enthalte. Sie ersuchte die Staatsanwaltschaft daher, nicht die vollst\u00e4ndige Version des Berichts zu den Akten zu nehmen, sondern ausschliesslich die von ihr vorgeschlagene geschw\u00e4rzte Version.\n\nAm 13. Februar 2017 beantragte A. durch ihren Verteidiger, dass \u201edie Mandatstr\u00e4ger berechtigt werden, den ungeschw\u00e4rzten Bericht einzusehen, unter den \u00fcblichen Vorbehalten und zum Schutz der von der Kl\u00e4gerin geltend gemachten Gesch\u00e4ftsgeheimnisse\".", "2026-06-08T07:50:23.833968"]], "columns": ["text_hash", "source_lang", "target_lang", "translated_text", "created_at"], "primary_keys": ["text_hash", "source_lang", "target_lang"], "primary_key_values": ["b8fd310f4cc9c44b86d0b2175de5b918", "fr", "de"], "units": {}, "query_ms": 0.3082269977312535}