{"database": "judic", "table": "translations", "rows": [["cb7a1ccf910a62c2d52fb48103f91a93", "fr", "de", "Am 27. August 2017 wurde A.________, geboren 1986, von den Genfer Beh\u00f6rden im Rahmen einer Untersuchung wegen Sachbesch\u00e4digung angehalten und auf seinen Wunsch hin von einem Arzt untersucht, der psychotische St\u00f6rungen diagnostizierte. Im Verlauf der Untersuchung h\u00f6rte die Staatsanwaltschaft der Republik und des Kantons Genf insbesondere den Beschuldigten, seinen Vater und seine Mutter an; w\u00e4hrend die beiden Letztgenannten namentlich auf die psychischen Probleme ihres Sohnes hinwiesen, bestreitet dieser, an solchen Problemen zu leiden sowie Bet\u00e4ubungsmittel zu konsumieren.\n\nEs wurde ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, und der psychiatrische Sachverst\u00e4ndige wurde von der Staatsanwaltschaft am 18. Dezember 2017 und vom Strafgericht der Republik und des Kantons Genf am 20. Februar 2018 einvernommen. Daraus ergibt sich im Wesentlichen, dass A.________ an einer schweren paranoiden Schizophrenie sowie an psychischen und Verhaltensst\u00f6rungen infolge des sch\u00e4dlichen Gebrauchs von Cannabisderivaten leidet; die Schuldf\u00e4higkeit des Beschuldigten war erheblich vermindert. Der Sachverst\u00e4ndige hielt fest, dass die betroffene Person ein Risiko aufweise, erneut Straftaten gleicher oder anderer Art zu begehen; die R\u00fcckfallgefahr \u2013 sehr stark vorhersehbar hinsichtlich Gewalt gegen Sachen und Drohungen (vgl. diesbez\u00fcglich die Tatsachen der Beschimpfung eines Angestellten des \u00f6ffentlichen Verkehrs sowie der schriftlichen Drohungen gegen\u00fcber dem Vater des Begutachteten im Zusammenhang mit einem Messer), weniger wahrscheinlich hinsichtlich k\u00f6rperlicher Sch\u00e4digungen einer Person \u2013 sei mit seiner prek\u00e4ren Lebensweise verbunden \u2013 die eine medizinische Begleitung erschwere \u2013, sowie mit dem gleichzeitigen Vorliegen einer schweren psychischen St\u00f6rung und einem Bet\u00e4ubungsmittelkonsum; ein geregeltes Lebensumfeld und eine strenge Abstinenz\u00fcberwachung w\u00fcrden die Gef\u00e4hrlichkeit verringern, ohne Behandlung jedoch w\u00fcrde das R\u00fcckfallrisiko nicht beseitigt. Gem\u00e4ss den Feststellungen des Sachverst\u00e4ndigen war eine verbindliche multidisziplin\u00e4re station\u00e4re Betreuung mit der Einf\u00fchrung einer angepassten medikament\u00f6sen Behandlung zwingend erforderlich, d. h. angesichts des Risikos eines gewaltsamen R\u00fcckfalls sowie einer Flucht eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung wie Curabilis bis zu einer Stabilisierung, die zwischen einem und sechs Monaten dauern k\u00f6nne; eine Hospitalisierung in Belle-Id\u00e9e biete hingegen nicht die ausreichende Sicherheit, um zu gew\u00e4hrleisten, dass der Begutachtete dort verbleibe und behandelt werde, angesichts der Weigerung des Beschuldigten, jegliche Behandlung anzunehmen; aus demselben Grund sei eine ambulante Betreuung oder eine Behandlung im offenen Rahmen ausgeschlossen, und erst nach der Einf\u00fchrung einer \u00abinjizierbaren Depot-Neuroleptikatherapie\u00bb k\u00f6nne eine Begleitung in einer offenen Krankeneinrichtung, wenn m\u00f6glich in Frankreich, in Betracht gezogen werden; die Aufnahme des Begutachteten in die Psychiatrische Gef\u00e4ngnishospitationseinheit (UHPP) wurde empfohlen, um eine Behandlung einzuleiten, die im Strafvollzug und nach der Stabilisierung in einem station\u00e4ren Umfeld fortgef\u00fchrt werden k\u00f6nne. Der psychiatrische Sachverst\u00e4ndige wies ferner darauf hin, dass die Inhaftierung in einer ersten Phase die Krankheitssymptome verschlimmern k\u00f6nne (vgl. das Verfolgungsgef\u00fchl) \u2013 was im \u00dcbrigen der Fall zu sein scheine \u2013, dass diese jedoch langfristig einen positiven Effekt haben k\u00f6nne aufgrund ihrer strukturierenden Wirkung, n\u00e4mlich eines gut geregelten Lebensrhythmus.\n\nIm franz\u00f6sischen und schweizerischen Strafregister von A.________ finden sich namentlich Verurteilungen wegen verschiedener Straftaten im Zusammenhang mit Bet\u00e4ubungsmitteln, wegen Beschimpfung eines Beamten und Widerstands gegen die Staatsgewalt sowie wegen Diebstahls.", "2026-07-29T12:21:34.354504"]], "columns": ["text_hash", "source_lang", "target_lang", "translated_text", "created_at"], "primary_keys": ["text_hash", "source_lang", "target_lang"], "primary_key_values": ["cb7a1ccf910a62c2d52fb48103f91a93", "fr", "de"], "units": {}, "query_ms": 0.3852909430861473}