translations: 2a7c4d28fef793ce23fbbc14ee3a3b96, fr, de
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| 2a7c4d28fef793ce23fbbc14ee3a3b96 | fr | de | Mit Urteil vom 28. Oktober 2021 hat das Polizeigericht des Bezirks Lausanne: - A.________ vom Vorwurf der Übertretung des Waadtländer Gesetzes vom 19. Mai 2009 über die Übertretungen (SR/VD 312.11; ÜbertG) freigesprochen, sie jedoch der Behinderung von Betrieben, die dem allgemeinen Interesse dienen, der Verhinderung einer Amtshandlung, der einfachen Verletzung der Strassenverkehrsregeln und der Übertretung des ÜbertG schuldig erklärt und sie zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30 Fr., mit Aufschub von zwei Jahren, sowie zu einer Busse von 200 Franken verurteilt; - B.________ vom Vorwurf der Übertretung des ÜbertG freigesprochen, sie jedoch der Behinderung von Betrieben, die dem allgemeinen Interesse dienen, der Verhinderung einer Amtshandlung und der einfachen Verletzung der Strassenverkehrsregeln schuldig erklärt und sie zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 20 Fr., mit Aufschub von zwei Jahren, sowie zu einer Busse von 50 Franken verurteilt; - C.________ vom Vorwurf der Übertretung des ÜbertG freigesprochen, ihn jedoch der Behinderung von Betrieben, die dem allgemeinen Interesse dienen, der Verhinderung einer Amtshandlung und der einfachen Verletzung der Strassenverkehrsregeln schuldig erklärt und ihn zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 20 Fr., mit Aufschub von zwei Jahren, sowie zu einer Busse von 50 Franken verurteilt. | 2026-05-29T18:51:52.508868 |