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722ad8ed16e45b868df63cb7a9040fb4 it de Da die schweizerische Gerichtsbarkeit, die in den kantonalen Entscheiden erster und zweiter Instanz bejaht, von B. jedoch bestritten wurde, eine wesentliche Voraussetzung darstellt, deren Vorliegen von Amtes wegen zu prüfen ist, muss dieser Aspekt im Rahmen des vorliegenden Urteils vorab untersucht werden. a) Die CCRP hat erwogen, dass der Anwendung von Art. 6 StGB nichts entgegenstehe, dass diese Frage jedoch offenbleiben könne, da Art. 6bis StGB und das CETerr ohnehin anwendbar seien, auch wenn deren Bestimmungen erst nach der Begehung der in Frage stehenden Straftaten in Kraft getreten waren. 2026-08-26T07:11:19.677984
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