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translations: b8fd310f4cc9c44b86d0b2175de5b918, fr, de

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b8fd310f4cc9c44b86d0b2175de5b918 fr de Im Laufe der Untersuchung ordnete die Staatsanwaltschaft am 31. August 2016, nach einem entsprechenden Antrag von A., die Herausgabe eines von der Gesellschaft F. AG erstellten Berichts über den Markt für Glacen x durch B. SA an (nachfolgend: der F.-Bericht). Am 21. Oktober 2016 kam B. SA dieser Anordnung nach, wies jedoch darauf hin, dass das Dokument äusserst wichtige Geschäftsgeheimnisse enthalte. Sie ersuchte die Staatsanwaltschaft daher, nicht die vollständige Version des Berichts zu den Akten zu nehmen, sondern ausschliesslich die von ihr vorgeschlagene geschwärzte Version. Am 13. Februar 2017 beantragte A. durch ihren Verteidiger, dass „die Mandatsträger berechtigt werden, den ungeschwärzten Bericht einzusehen, unter den üblichen Vorbehalten und zum Schutz der von der Klägerin geltend gemachten Geschäftsgeheimnisse". 2026-06-08T07:50:23.833968
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